Für was dürfen Garagen genutzt werden?
Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt.Eigentlich ist es ganz einfach: In der Garage darf das Auto stehen – und sonst nichts. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Garage gemietet haben oder Eigentümer sind. Streng genommen muss das abgestellte Auto sogar fahrtüchtig und zugelassen sein.Werkstatt, Lager, Partyraum – der Fantasie einer (Um-)Nutzung von Garagen sind keine Grenzen gesetzt. Unproblematisch ist es, wenn typische Kfz-Zubehör gelagert werden, vom Reifen bis zum Dachgepäckträger. Auch Vorräte an Diesel oder Benzin sind in Maßen erlaubt, soweit der Brandschutz nicht dagegen spricht.

Ist eine Garage zweckgebunden : Der Gesetzgeber sieht das allerdings ein wenig anders. Denn eine Garage als Lagerraum ist erlaubt – allerdings nur, wenn zusätzlich noch ein Auto hineinpasst. Denn eine Garage ist sozusagen zweckgebunden und ist dafür gedacht, dass sie als Stellplatz für Fahrzeuge dient und damit die Straßen entlastet werden.

Sind Fahrräder in der Garage erlaubt

Fahrrädern werden meist von den Behörden in der Garage toleriert, sofern sie das Einparken nicht erschweren. Deshalb rät der ADAC, die Räder aufzuhängen. Ist die Garage Teil einer angemieteten Wohnung, wird beides rechtlich als Einheit angesehen.

Wer kontrolliert die Nutzung von Garagen : Garagen sind für Autos da, und das wird vom Ordnungsamt auch kontrolliert. Bei Zweckentfremdung drohen saftige Strafen – von Bußgeld bis zum Abriss. Ob Partyraum, Büro oder Klamotten-Lager: Garagen werden seit jeher nicht nur für Autos genutzt.

Sind Sie selbst der Besitzer Ihrer Garage, so können Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, um Ihre Garage als Werkstatt zu verwenden. Bauliche Änderungen dürfen allerdings nur im Rahmen der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes vorgenommen werden.

Wer Möbel in einer Garage lagert, riskiert empfindliche Strafen – denn es ist Verboten.