Sind Holzofen ab 2024 noch erlaubt?
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht. Und auch eine Menge Sonderregelungen. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizungen ab 2024 gibt es nicht.Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist der BImSchV, die Kaminöfen und Holzöfen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2012 betrifft. Kaminöfen, die nach März 2010 gekauft wurden, sind zugelassen. Viele Geräte fallen unter den Bestandsschutz oder müssen stillgelegt oder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden.

Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiter betrieben werden : Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Welche Ofen müssen 2024 stillgelegt werden

Betroffen sind Holz- und Kaminöfen, welche zwischen dem ersten Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen bis Ende des Jahres 2024 ausgetauscht oder, falls dies möglich ist, nachgerüstet werden.

Wie erkenne ich ob mein Kaminofen noch zulässig ist : Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.

Betroffen vom Kaminofen-Verbot sind ab dem 31. Dezember 2024 die Öfen, Kamine und Kaminöfen, mit Baujahr sowie Inbetriebnahme zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 – wenn sie mehr Kohlenmonoxid- und Feinstaubausstoß produzieren, als es die in der BimSchV angegebenen Höchstwerte zulassen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz, das oft auch als Heizungsgesetz betitelt wird, regelt, dass ab 2024 nur noch Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen.

Was muss ein Kamin ab 2024 erfüllen

So ergab sich aus der Veränderung der Verordnung die folgende Anforderung für die Nutzung:

  1. Maximal 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas.
  2. Maximal 0,04 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas.
  3. Minimaler Wirkungsgrad in Höhe von 73 Prozent.

Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.

Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.

Welche Holzheizungen werden 2024 verboten : BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden : Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.

Welche Öfen müssen 2024 stillgelegt werden

Betroffen sind Holz- und Kaminöfen, welche zwischen dem ersten Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen bis Ende des Jahres 2024 ausgetauscht oder, falls dies möglich ist, nachgerüstet werden.

Holzheizungen endgültig verboten: 2024 müssen Millionen Kaminöfen ausgeschaltet werden.Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.

Welche Heizungen haben Bestandsschutz : Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.