Sollte man ein altes Haus dämmen?
Ein Beispiel: Wer mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche seines Hauses erneuern lässt, muss diese auch dämmen. Das bedeutet: Wird nur ein kleiner Riss ausgebessert, ist keine energetische Sanierung nötig, ist eine größere Fläche betroffen, so muss diese in ihrer Gesamtheit gedämmt werden.Eine gut gedämmte Haushülle bildet die beste Grundlage dafür: Einmal eingebaut, sorgt sie über Jahrzehnte zuverlässig für geringe Heizkosten. Dabei erzielt die fehlerfrei eingebaute Fassadendämmung Altbau einen minimalen Wärmeaustausch zwischen Innen und Außen. So bleibt die Wärme sinnvollerweise drinnen.Gedämmte Fassaden bleiben nach dem Regen feucht, daher kommt es zu deutlich sichtbarer Algenbildung direkt auf der Fassade. Gedämmte Fassaden trocknen langsamer als ungedämmte, weil die Wärme aus den Innenräumen nicht bis zur Oberfläche durchdringen kann.

Wann lohnt es sich ein Haus zu dämmen : Bei Gebäuden ab Mitte der 1990er-Jahre rentiert sich eine Wärmedämmung finanziell oft nicht. Faustregel: Übersteigt der Energieverbrauch des Hauses 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, lohnt sich die energetische Sanierung auf jeden Fall.

Welche Häuser müssen bis 2030 saniert werden

Bis 2030 sollen Häuser mit der Klasse G und F mindestens auf E gebracht werden, ab 2033 soll dann mindestens D erreicht werden. Diese Maßnahmen können von einer verbesserten Dämmung bis hin zu modernen Heizsystemen reichen.

Welche Häuser müssen nicht gedämmt werden : Außerdem entfällt die Pflicht zur Dämmung von Dächern oder Obergeschossen für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, die bereits am 1. Februar 2002 bewohnt wurden. Für Häuser, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden oder bei denen nach diesem Datum ein Eigentümerwechsel stattfand, gilt diese Ausnahme nicht.

Es gibt kein Gesetz in der Bundesrepublik, das den Hauseigentümern die Dämmung einer alten Immobilie vorschreibt. Ein Zwang zur Sanierung ist vom Gesetzgeber her in diesem Sinne also nicht vorgegeben, allerdings müssen laut der Energieeinsparverordnung von Hauseigentümern bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden.

Fassade dämmen: Pflicht mit Ausnahme

Laut Gebäudeenergiegesetz muss die Außendämmung dann einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) einhalten. Ausnahme: Wird beim Instandsetzen einer nicht gedämmten Fassade beispielsweise nur ein kleiner Riss ausgebessert, muss sie anschließend nicht gedämmt werden.

Wie sinnvoll ist dämmen wirklich

Dämmung ist ökologisch sinnvoll. Während ihrer Lebensdauer sparen Dämmstoffe wesentlich mehr Energie ein, als für ihre Herstellung eingesetzt wurde. Eine noch bessere Energiebilanz haben Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Oft sind sie schon nach wenigen Wochen im Plus.Altbau-Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen. Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen.Was kostet eine Wärmedämmung

Sanierungsmaßnahme ungefähre Kosten
Dachdämmung ca. 25.000 Euro inkl. Unterkonstruktion
Dacheindeckung ca. 5.000 bis 15.000 Euro
Fassadendämmung ca. 28.000 bis 45.000 Euro
Innendämmung Wände ca. 5.800 bis 10.000 Euro


Was passiert bei Nichteinhaltung des GEG Wer die Vorgaben und Normen des GEG beim Neubau oder einer Sanierung nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dies war auch schon damals bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) der Fall.

Was bringt Dämmen wirklich : Ist ein Gebäude nur unzureichend isoliert, geht ein bedeutender Teil der mit einer Heizungsanlage erzeugten Wärmeenergie ungenutzt verloren. Die Wärmedämmung sorgt somit dafür, dass Wärmeenergie effizienter genutzt wird. Dadurch werden Emissionen gesenkt, die Umwelt geschont und gleichzeitig Heizkosten gesenkt.

Was bringt 10 cm Fassadendämmung : Eine 10 cm starke Dämmung kann erheblich zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Durch die Reduzierung des Wärmeverlusts über die Außenwände wird der Heizbedarf erheblich gesenkt. Die Dämmung bildet eine Barriere, die verhindert, dass die Wärme nach außen entweicht und kalte Luft eindringt.

Welche Dämmstärke für Altbau

Gesetzliche Anforderungen der Fassadendämmung

Ein Beispiel: In vielen unsanierten Altbauten liegt der U-Wert der Außenwände bei 1,5 bis 2,0 W/m²K. Der von dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderte U-Wert für Außenwände liegt bei 0,24 W/m²K – der Mindeststandard für energetische Dämmungen.

zwischen 20 und 30 Euro pro Quadratmeter brutto rechnen. Eine Kerndämmung mit Dämmmatten liegt preislich bei etwa 60 bis 120 Euro pro Quadratmeter. Wärmedämmverbundsysteme kosten grob gerechnet zwischen 100 und 200 Euro pro Quadratmeter. Ein Teil der Kosten entfällt dabei auf das Verputzen der Fassade.Eine 10 cm starke Dämmung kann erheblich zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Durch die Reduzierung des Wärmeverlusts über die Außenwände wird der Heizbedarf erheblich gesenkt. Die Dämmung bildet eine Barriere, die verhindert, dass die Wärme nach außen entweicht und kalte Luft eindringt.

Welche Außendämmung für Altbau : Polystyrol-Hartschaum – EPS oder einfach Styropor – wird am häufigsten zur Fassadendämmung am Altbau genutzt. Er bietet eine gute nachträgliche Dämmung und lässt sich leicht verarbeiten. Dazu ist dieser Dämmstoff kostengünstig und verrottet nicht.