Im Rahmen der offiziellen Garagennutzung ist die Garage nicht als Lagerraum zugelassen. Sie dient ausschließlich dem Abstellen ihres fahrbereiten Fahrzeugs und der Aufbewahrung von Zubehör wie beispielsweise Wagenheber oder Reifen.Abgestellt werden dürfen grundsätzlich nur Autos & Co. – alles andere könnte Zweckentfremdung sein. Und die kann richtig teuer werden. Garagen sind in der Regel als Unterstand für Kraftfahrzeuge, in der Regel Autos, vorgesehen und sie werden auch nur als solche genehmigt.Wer Möbel in einer Garage lagert, riskiert empfindliche Strafen – denn es ist Verboten.
Wer kontrolliert die Nutzung von Garagen : Garagen sind für Autos da, und das wird vom Ordnungsamt auch kontrolliert. Bei Zweckentfremdung drohen saftige Strafen – von Bußgeld bis zum Abriss. Ob Partyraum, Büro oder Klamotten-Lager: Garagen werden seit jeher nicht nur für Autos genutzt.
Sind Fahrräder in der Garage erlaubt
Fahrrädern werden meist von den Behörden in der Garage toleriert, sofern sie das Einparken nicht erschweren. Deshalb rät der ADAC, die Räder aufzuhängen. Ist die Garage Teil einer angemieteten Wohnung, wird beides rechtlich als Einheit angesehen.
Wie darf ich meine eigene Garage nutzen : Jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung, darin ist geregelt, wie du die Garage nutzen darfst. Meist darf die Garage demnach nur als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt werden – und alle Gegenstände, die zum Auto gehören. Dinge, die nicht dazugehören, darfst du dementsprechend nicht in der Garage lagern.
Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Garagennutzung als Lagerraum für die nachfolgenden Gegenstände erlaubt ist:
- Wagenheber.
- Reifen.
- Dachboxen und Dachgepäckträger.
- Starthilfekabel.
- Kraftstoff in geringen Mengen (variiert je Garagenverordnung in den einzelnen Bundesländern)
Wie darf eine Garage genutzt werden Grundsätzlich soll sich die Garagennutzung darauf beschränken, dass diese einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug darstellt. Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, dürfen dort gelagert werden. Das schließt zum Beispiel Reifen oder eine Dachbox mit ein.
Was darf ich alles in die Garage stellen
Was darf man in der Garage lagern
- Reifen.
- Dachgepäckträger und Dachboxen.
- Wagenheber.
- Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger – zumindest in unerheblichen Mengen.
- teilweise Kraftstoff in begrenztem Umfang (die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes enthält dazu eventuell Angaben)
In einer Garage darf das Auto abgestellt werden. Dieses muss jedoch fahrtüchtig und an der zugehörigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet sein. Reifen, Autozubehör sowie Dachboxen sind ebenfalls erlaubt. Die einzige Voraussetzung dabei ist ein ausreichender Platz für den PKW.