Was tun gegen Baupfusch?
So gehen Sie bei Baupfusch richtig vor

Wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist, sollten Sie Folgendes tun: Dokumentieren Sie Baumängel sorgfältig. Informieren Sie den verantwortlichen Handwerksbetrieb und setzen Sie eine Frist für die Reparatur (mehr zu „Wer haftet für Handwerker-SchädenBei Handwerkern gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, bei Leistungen am Bau sind es fünf Jahre. Wer mit einer Handwerkerleistung nicht zufrieden ist, sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, in der Regel zehn Tage. Das Recht zur Nacherfüllung steht im Gesetz.Für alle anderen Rechtsstreitigkeiten rund um den Bau bietet die Bauherrenrechtschutzversicherung die Lösung. Sie übernimmt auch die Kosten, wenn es aufgrund verspätet aufgetretener Baumängel Monate nach der Abnahme des Objektes zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Wie lange kann man Baumängel reklamieren : Bauherren haben nach der Bauabnahme fünf Jahre Zeit, mögliche Mängel in ihren neuen vier Wänden anzuzeigen. Diese Gewährleistungsfrist gilt auch für solche Mängel, die der Bauherr bereits bei der Abnahme gerügt hat.

Wer muss Baumängel beweisen

Bei größeren Baumängeln oder bereits eingetretenen Bauschäden sollte dies am besten durch einen Sachverständigen oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren erfolgen. Denn in einem Prozess muss der Bauherr beweisen, dass der Bauunternehmer für den Fehler verantwortlich ist.

Wer ist für Baumängel verantwortlich : Als Auftraggeber haben Sie Anspruch auf die Beseitigung von Baumängeln. In der Regel haftet das beauftragte Bauunternehmen für den Baumangel. Es bestehen Gewährleistungsfristen für die Behebung von Baumängeln.

Gerät der Bau aber ins Stocken und ist absehbar, dass der Bauträger einfach nicht mehr weiterbaut, so steht dem Erwerber auch das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den sog. großen Schadensersatz zu verlangen. Mit der zu Recht erfolgten Rücktrittserklärung erlischt dann aber auch die Vormerkung.

Bei der Frage, wer für die Baumängel haftet, kommen besonders die beteiligten Architekten in Betracht. Diese sind sowohl für die Ausführungsplanung als auch für die Bauüberwachung zuständig.

Wer hilft bei Baumängel

Ein Anwalt für Bau- und Architektenrecht kann Ihnen helfen, diese Rechte effektiv durchzusetzen. Letztendlich haftet derjenige für den Schaden, der den Mangel verursacht hat – wer genau das ist, kann in den meisten Fällen nur ein Sachverständiger feststellen.Bei größeren Baumängeln oder bereits eingetretenen Bauschäden sollte dies am besten durch einen Sachverständigen oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren erfolgen. Denn in einem Prozess muss der Bauherr beweisen, dass der Bauunternehmer für den Fehler verantwortlich ist.Bei Schimmel in der Wohnung zahlt der Vermieter den Gutachter, wenn Baumängel ursächlich sind, sonst der Mieter bei eigenem Verschulden. Die Ursachenklärung durch den Gutachter bestimmt oft, wer die Kosten trägt. Rechtsschutzversicherungen können in Streitfällen helfen. Vorher ist eine Absprache ratsam.

Ein Sachverständiger ist aufgrund seiner Expertise in der Lage, Fehler und Mängel sofort zu erkennen und kann darauf hinwirken, dass diese beseitigt werden bzw. keine Basis für weitere Baumängel darstellen.

Was sind erhebliche Baumängel : Ein wesentlicher oder erheblicher Baumangel liegt vor, wenn das Gebäude durch den Mangel nicht seinem Zweck entsprechend und wie vertraglich vereinbart genutzt werden kann oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Welche Rechte bei bauverzug : Nach dem Gesetz stehen den Baufamilien bei Verzug des Bauunternehmers folgende Rechte zu:

  • Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB.
  • Rücktrittsrecht gemäß § 323 Abs.
  • Schadensersatz gemäß §§ 280, 286 BGB wenn der Unternehmer in Verzug gerät und dies aus einem von ihm verschuldet wurde und zu vertreten ist.

Was kann man bei bauverzug geltend machen

Bei Bauverzug können Sie Schadensersatz und die Erstattung aller Mehrkosten aufgrund der Verzögerung verlangen. Ein Anwalt kann helfen, einen angemessenen Schadensersatz durchzusetzen – auch vor Gericht.

Ein baulicher Mangel liegt vor, wenn das Bauteil nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit / Qualität / Ausführung aufweist und hieraus optische, funktionelle oder sicherheitstechnische Beeinträchtigungen folgen.Sie deckt Mangelansprüche nach der Bauabnahme von großen Bauobjekten sowie die Folgeschäden eines Mangels ab. Es sind alle Arbeiten der Auftragnehmer sowie deren Subunternehmer bis zur Versicherungssumme ohne Sublimits versichert.

Wie reklamiere ich Baumängel : Baumängel sind grundsätzlich schriftlich in Form einer Mängelrüge oder Mängelanzeige mitzuteilen. Beides ist eine schriftliche Auflistung der Baumängel, die an den Auftragnehmer, also den Bauträger oder Bauunternehmer, mit einer Frist zur Beseitigung bzw. Nachbesserung geschickt wird.