Welche Kamine dürfen ab 2024 nicht mehr betrieben werden?
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.Alle Kaminöfen dürfen unabhängig vom Alter weiter betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte (0,04 g Staub und 1,25 g Kohlenmonoxid pro m³ Abgas) nicht überschreiten. Eine Stilllegung droht nur für Kaminöfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten.

Welche Kaminöfen haben Bestandsschutz : Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.

Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiter betrieben werden

Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Welche Kaminöfen sind ab 2025 erlaubt : Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

In zwei Jahren müssen auch modernere Kamin- und Holzöfen mit Feinstaubfilter ausgerüstet sein. Ab 2025 greift für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen die Kaminofenverordnung. Dann müssen auch zwischen 1995 und 2010 gebaute Öfen strenge Schadstoffauflagen erfüllen – oder stillgelegt werden.

Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.

Welche Kaminofen müssen nicht ausgetauscht werden

Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.BlmSchV Stufe 2 Seit dem 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe der 1. BImSchV in Kraft. Für alle Kamine, Öfen und Kaminöfen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten anspruchsvollere Grenzwerte von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub.Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.

Was kostet ein Feinstaubfilter für den Kamin : Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider)
Anschaffung ca. 1.000 €
Einbau durch Fachbetrieb ja
Laufende Kosten Stromkosten

Was kostet eine feinstaubmessung beim Kaminöfen : Sie müssen umgerüstet oder stillgelegt werden, wenn ihre Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschritten wurde. Eine Messung durch den Schornsteinfeger kostet je nach örtlicher Gebührenordnung zwischen 100 und 150 Euro.

Sind Holzofen ab 2024 noch erlaubt

Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.

Anhand der Kaminofenverordnung wurden alle zwischen 1975 und 1984 neu hergestellten Geräte bis Ende 2017 umgestellt. Die dritte Stufe der Umstellung erfolgte Ende 2020.Feinstaubrußfilter im Kaminofen einbauen

In den meisten Fällen können Sie den Feinstaubrußfilter selbst einbauen. Nach dem Einbau muss jedoch der Schornsteinfeger die Nachrüstung abnehmen und Ihnen den Betrieb des Kaminofens genehmigen.

Wer muss Feinstaubfilter nachrüsten : Wer muss nachrüsten

  • Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
  • Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist.