Wie lange darf ein Handwerker nachbessern?
Wer mit einer Handwerkerleistung nicht zufrieden ist, sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, in der Regel zehn Tage.14 Tage

Eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung sind üblicherweise 14 Tage. Handelt es sich um einen kleinen, schnell behebbaren Makel, ist eine kürzere Nachfrist in Ordnung. Liegt ein schwerwiegendes Problem vor, kann der Zeitraum auch auf mehrere Wochen bis Monate ausgedehnt werden.Die Nachfrist ist angemessen, wenn der Schuldner in die Lage versetzt wird, die Mängel zu beheben. In der Regel werden je nach Schwere des Mangels Fristen zwischen einer Woche und – in seltenen Ausnahmefällen – sechs Wochen angemessen sein.

Was tun wenn der Handwerker nicht fertig macht : Laut § 635 BGB kann der Kunde bei mangelhafter Arbeit eine Nacherfüllung verlangen. Hierbei hat der Handwerker die Option, den Mangel zu beseitigen oder das Werk neu herzustellen. Der Kunde kann dabei sogar eine spezielle Form der Nacherfüllung verlangen, wenn diese nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Wie lange hat ein Handwerker Zeit Mangel zu beheben

Sie kann unterschiedlich lange gelten: Bei Herstellung einer Sache (außer Bauwerken) oder Reparaturarbeiten beträgt sie 2 Jahre. Bei mangelhaften Arbeiten an Bauwerken haben Sie 5 Jahre Zeit zu reklamieren. Die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, wenn der Handwerker den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Wann kann eine Nachbesserung verweigert werden : Der Verkäufer kann die Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Zum einen ist denkbar, dass eine Variante der Nacherfüllung im Vergleich zur anderen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (relative Unverhältnismäßigkeit).

Die "angemessene Frist" richtet sich in der Regel nach Art und Umfang des Vertrages, sollte aber mindestens 7 Tage betragen. Bei komplexen Vertragsgegenständen kann diese Frist jedoch auch mehrere Wochen oder Monate umfassen.

Zwar regelt § 440 Satz 2 BGB, dass eine Nachbesserung einer mangelhaften Sache im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt. Daraus kann man aber kein Recht des Verkäufers herleiten, dass er immer mindestens zweimal nachbessern darf.

Was ist der Unterschied zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung

Bei der Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der gelieferten Sache. Bei der Nachlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine neue, erfüllungstaugliche Sache. Bei der Erklärung über die gewählte Form der Nacherfüllung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung.„In § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB heißt es ‚Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden'. D.h. im Umkehrschluss, dass die Abnahme bei wesentlichen Mängeln verweigert werden darf. Und ohne Abnahme muss auch keine Rechnung bezahlt werden.Bei Streit mit einem Handwerker können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an viele regionale Handwerkskammern wenden. Diese führen dann ein Güteverfahren durch. Kontaktieren Sie die Handwerkskammer aus der Region, aus der Ihr Handwerker kommt. Sie kann Ihnen beantworten, ob es dort eine Beschwerdestelle gibt.

Bei mangelhafter Lieferung haben Sie vorrangig das Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Sollten Sie mit Ihrem Anspruch auf Nachbesserung scheitern, kommen nachrangige Rechte zum Tragen und Sie haben Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Welche Fristen sind bei Mängeln rechtlich zu beachten : Generell sollte die Mängelrüge nicht später als 14 Tage nach der Warenlieferung bzw. nach Feststellung des Mangels erfolgen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mängelrüge unverzüglich erfolgt, wie in § 377 HGB festgelegt ist.

Wie oft Aufforderung zur Mängelbeseitigung : Grundsätzlich ist der Auftraggeber nach dem BGB und auch nach der VOB/B nur verpflichtet, einmal zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Scheitert die (erste) Mängelbeseitigung, stehen dem Auftragnehmer weitere Mängelbeseitigungsrecht nicht zu.

Wie oft darf ein Handwerker nachbessern

Handwerker müssen bei Mängeln nachbessern. Im Zweifel haben sie dafür mehr als zwei Versuche. Im Rahmen von Werkverträgen seien durchaus auch mal vier Nachbesserungsversuche möglich. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 21 U 86/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

Bei einer Handwerkerrechnung gilt in Deutschland normalerweise die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Mit Ablauf dieser Frist gehen auch die Ansprüche auf Verjährung verloren. Allerdings gilt bei Beginn der Verjährungsfrist eine Besonderheit, die in § 199 BGB geregelt ist.Bei Streit mit einem Handwerker können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an viele regionale Handwerkskammern wenden. Diese führen dann ein Güteverfahren durch. Kontaktieren Sie die Handwerkskammer aus der Region, aus der Ihr Handwerker kommt. Sie kann Ihnen beantworten, ob es dort eine Beschwerdestelle gibt.

Was tun wenn die Reparatur zu lange dauert : Sehr lange Reparaturdauern von beispielsweise fünf oder sechs Wochen müssen Sie nicht hinnehmen. Sollte das der Fall sein, so setzen Sie dem Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, per Einschreiben mit Rückschein eine Frist von einer Woche und verlangen die sofortige erfolgreiche Beendigung der Reparatur.