Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.Wer zu Hause mehr als 3 lebende Cannabispflanzen besitzt, macht sich gem. § § 34 I Nr. 1 c KCanG strafbar. Der Gesetzgeber sieht hierfür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren vor.Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen. Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw . Genossenschaften erlaubt. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei …
Wie viele Pflanzen pro Person : Wer möglichst gar kein Gemüse mehr kaufen möchte, benötigt eine Beetgröße von 40 m² pro Person. Veranschlagt man 20 % der Fläche für Wege, ergeben sich 48 m² Gemüsegarten pro Person.
Wie viele Pflanzen darf ich anbauen
Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen.
Sind Cannabispflanzen im Garten erlaubt : Wie gesagt, Hanfpflanzen wachsen unter mitteleuropäischen Bedingungen problemlos draußen. Ausgesät werden sollte ab Mai ins Freiland. Die Samen keimen bei warmen Temperaturen innerhalb einer Woche. Hanf wächst sehr schnell, benötigt in der Wachstumsphase viel Wasser, verträgt aber keine Staunässe.
Mit Inkrafttretens des Gesetzes ist der Eigenanbau von maximal drei Cannabispflanzen pro volljähriger Person straffrei, vorausgesetzt die Pflanzen sind nicht für Minderjährige zugänglich. Der Termin Anfang April ist noch rechtzeitig für eine Aussaat.
Der Erwerb von Cannabis ist ebenso strafbar wie der Besitz, der Verkauf oder die Einfuhr. Das gilt sowohl für die Cannabispflanze, als auch Teile davon sowie für Hanfsamen. Der reine Konsum ohne Besitz ist jedoch nicht unter Strafe gestellt.
Ist der Besitz einer Cannabispflanze strafbar
Der Erwerb von Cannabis ist ebenso strafbar wie der Besitz, der Verkauf oder die Einfuhr. Das gilt sowohl für die Cannabispflanze, als auch Teile davon sowie für Hanfsamen.Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April dürfen Erwachsene zu Hause selbst Cannabis anbauen – bis zu drei Pflanzen pro Person. Es darf aber nur für den Eigenkonsum angebaut werden.Der bandenmäßige Anbau Cannabis ist mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren zu betrafen, § 30 Abs. 1, Nr. 1 BtMG. Für das bandenmäßige Anbauen einer nicht geringen Menge Cannabis besteht dann schon eine Mindeststrafe von 5 Jahren.
Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe". So romantisch und harmlos die Vorstellung vom Cannabis-anbauenden Hobbygärtner klingt, so wenig Spaß versteht dabei die deutsche Justiz. Strafbar ist der Anbau von Gras mit der Intention zu Mariuhana-Konsum in jedem Fall.
Was passiert wenn man mit einer Hanfpflanze erwischt wird : Wer Cannabis besitzt oder eine andere Straftat nach § 29 Abs 1 BtMG begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen. Höher fällt die Strafe aus, wenn es sich dabei um eine nicht geringe Menge handelt. Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu 15 Jahren.
Ist eine Hanfpflanze im Garten erlaubt : Der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen pro Person ist ab dem 1. April zulässig. Erlaubt wird der Anbau ab dem Alter von 18 Jahren, der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis aus eigenem Anbau wird dann legal sein.
Wie viele Pflanzen sind legal
Mit Inkrafttretens des Gesetzes ist der Eigenanbau von maximal drei Cannabispflanzen pro volljähriger Person straffrei, vorausgesetzt die Pflanzen sind nicht für Minderjährige zugänglich.
Ab 1. April 2024 ist der Besitz zuhause von maximal 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal. Und auch der Anbau von begrenzten Mengen im Privatgarten ist dann erlaubt.